Traumberuf hautnah
8e besucht im Rahmen des Politikunterrichtes eine Gerichtsverhandlung
10.36 Uhr an der Bushaltestelle Bohnenkamp in Horstmar. Während der Wartezeit haben wir noch einmal mit Frau Heming den Unterschied zwischen Zivil- und Strafprozess besprochen, dann geht es zum Bahnhof in Steinfurt, von wo aus wir in 5 Minuten zum Amtsgericht laufen.
Dort erwartet uns eine Sicherheitskontrolle. Alle metallischen Gegenstände werden auf ein Förderband gelegt, es ist ähnlich wie am Flughafen. Schließlich dürfen wir in den Saal, wo die Richterin mit der Staatsanwältin und dem Justizangestellten auf das Verfahren wartet. Da der Verteidiger sich verspätet, hat sie noch Zeit, unsere Fragen zu beantworten. Es stellt sich heraus, dass sie ihren Traumberuf ausübt und damit sehr zufrieden ist. Zum Beispiel findet sie wichtig, Menschen auf den richtigen Weg zu bringen und ihnen ihre Möglichkeiten aufzuzeigen. Außerdem kann sie sich ihre Zeit sehr frei einteilen.
Dann beginnt die Verhandlung. Zunächst sind wir etwas verwirrt von den Aussagen der Angeklagten und der Zeugin. Es stellt sich heraus, dass die Angeklagte die Zeugin bei der Polizei angezeigt hat, weil diese nach ihrer Meinung einen Autounfall verursacht hat, bei dem auch ihre Tochter im Auto saß. Die Zeugin bestreitet das, sie hat noch nicht einmal einen Führerschein. Ein weiterer Zeuge, der Fahrer des Wagens, benötigt eine Dolmetscherin, die zuvor von der Richterin vereidigt wird. Die Zeugen werden von der jungen Staatsanwältin und dem Verteidiger der Angeklagten befragt, aber die Sache zieht sich und wir müssen den Bus nach Hause erwischen.
Zum Glück kann Frau Aretz, die als Praxissemesterstudierende seit einiger Zeit bei uns im Unterricht dabei ist, die Verhandlung weiter verfolgen.
Alexander Hölscher, Henri Övermann
Als letzte Zeugin wartete noch die Tochter der Angeklagten auf ihre Anhörung. Die Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richterin einigen sich jedoch, dass dies nach Anhörung der anderen Zeug:innen nicht mehr notwendig sei. /p>
Nach Beendigung der Beweisaufnahme trägt die Staatsanwältin ihr Plädoyer vor und plädiert für die Schuld der Angeklagten. Hierfür nennt sie verschiedene Argumente, wie beispielsweise die Glaubwürdigkeit der Zeug:innen. Außerdem verweist die Staatsanwältin auf die zeitliche Abfolge der zuvor geschilderten Tat, welche für die Schuld der Angeklagten spräche. Die Richterin erwähnt, dass eine Verurteilung von bis zu 5 Jahren Haft möglich sei, spricht sich aber für eine Geldstrafe aus. Auch der Anwalt der Angeklagten trägt dem Gericht sein Plädoyer vor. Dieser wiederum verweist auf die zweifelhaften Aussagen der zuvor gehörten Zeug:innen. Bevor die Richterin ihr Urteil verkündet, bittet sie um kurze Bedenkzeit. Zur Verkündung des Urteils werden alle im Gericht Anwesenden aufgefordert sich zu erheben. Die Richterin stimmt der Staatsanwalt zu und spricht die Angeklagte schuldig. Sie bekommt eine hohe Geldstrafe.
Charlotte Aretz (Praxissemesterstudierende Mathematik und Sozialwissenschaften)