Datenschutz im Schulalltag
Datenschutz und Datenverarbeitung
am Gymnasium Arnoldinum
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wir bitten Sie darum, der Schule die Einwilligung zu erteilen, bestimmte Daten Ihres Kindes verarbeiten zu dürfen. Doch weshalb sollten Sie die Einwilligungserklärung unterzeichnen und damit der Schule freiwillig Daten Ihres Kindes zur Verfügung stellen?
Die folgenden Seiten werden
- Ihnen verdeutlichen, welche Vorteile Ihr Kind durch die Datenpreisgabe hat.
- aufzeigen, wie die schulischen Abläufe von den Daten profitieren.
- Sie grundsätzlich über die Medienarbeit der Schule informieren.
Ihre Daten sind eine Leihgabe an die Schule. Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie aktiv zur Gestaltung unserer Schule bei. Als Verantwortliche:r für die Belange des Datenschutzes an der Schule versichere ich Ihnen, dass die erhobenen Daten ausschließlich für die angegebenen schulischen Zwecke verwendet werden. Bitte sprechen Sie mich oder die Lehrkräfte an, wenn Sie Fragen haben oder noch unsicher sind.
Wir hoffen, dass wir mit den folgenden Beispielen zeigen können, dass sich Ihre Einwilligung lohnt. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Martina Rogge (Schulleiterin)
Datenschutz und Datenverarbeitung
Medienarbeit der Schule
Medien sind ein wichtiger Bestandteil des Lernens (s. Leitbild und Medienkonzept der Schule). Sie dienen der Vermittlung von Inhalten, z. B. durch Lesen von Texten, Ansehen von Bildern und Videos oder Anhören von Musik. Zur Medienarbeit zählt aber nicht allein das reine Konsumieren, sondern auch das aktive Gestalten und Produzieren von Medien. Deshalb möchten wir, dass die Schüler:innen im Unterricht selbst Fotos, Videos oder Tonaufnahmen erstellen können und diese dann z. B. für (digitale) Bücher, Animationen, Erklärfilme oder Präsentationen verwenden. Sie erfahren, wie Medien entstehen und welche Wirkung sie haben können und lernen, sicher mit Daten umzugehen und die Rechte anderer zu wahren. Dies sind Aspekte von Medienkompetenz, eine der Schlüsselkompetenzen im digitalen Zeitalter.
Für die Erstellung und unterrichtliche Verwendung insbesondere von Foto- und Videoaufzeichnungen, auf denen Ihr Kind zu sehen ist, ist Ihre Einwilligung erforderlich.
Präsentation selbst erstellter Medien
Die im unterrichtlichen Kontext erstellten Aufnahmen verbleiben in der Lerngruppe. Als Eltern haben Sie aber sicher Interesse daran, zu sehen, was Ihr Kind im Unterricht produziert hat. Die vielseitigen Aktivitäten möchten wir gern teilen, z. B. durch Präsentation auf einem Elternabend oder im Rahmen einer Ausstellung in der Schule.
Um die im Unterricht erstellten Produkte, auf denen Ihr Kind erkennbar ist, außerhalb des Unterricht präsentieren zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung.
IT-Systeme, Programme und Apps
Die Schule nutzt IT-Systeme, Programme und Apps für die schulinterne Organisation, aber ebenso im unterrichtlichen Kontext, z. B. um Medienprodukte zu erstellen, die Schüler:innen individuell zu fördern, Rückmeldungen einzuholen oder Informationen oder Materialien bereitzustellen. Auf manche der Systeme kann auch von zuhause aus zugegriffen werden. Einige der Angebote sind von der Schule lizensiert und unter Mitwirkung der Schulkonferenz eingeführt, andere sind lizenz- und kostenfrei verfügbar. Um die Identität der Lernenden bei letztgenannten zu schützen, verwendet die Schule möglichst keine Daten, die auf die Nutzenden hinweisen. In der Regel werden dort keine Nutzerkonten angelegt oder Daten mit Personenbezug verarbeitet. Sollte dies jedoch sinnvoll sein, damit die Lehrkraft z. B. individuelles Feedback geben kann, werden die Nutzernamen verschleiert, also keine Klarnamen, sondern „Pseudonyme“ verwendet.
Auch für die Verwendung von Pseudonymen für Ihr Kind (z. B. „Schueler*1“, „lis.mue“) bitten wir um Ihre Einwilligung.
Erläuterung nach Datenverarbeitung
Ein wenig Hintergrundwissen
Zum Datenschutz
„Datenschutz“ bedeutet „Informationelle Selbstbestimmung“ und ist ein Grundrecht. Daten werden in vielen Bereichen des Schullebens verarbeitet: im Unterricht wie in der Schulverwaltung.
Einerseits hat Schule die Aufgabe, Kinder und Jugendliche für einen selbstbestimmten, verantwortungsvollen Umgang mit Ihren persönlichen Daten zu sensibilisieren, andererseits besteht die Herausforderung, die Daten von Schüler:innen sowie Lehrkräften in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben der Schulgesetzgebung, dem Landesdatenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung zu verarbeiten. Dem Datenschutz und damit dem Schutz der von Datenverarbeitungen durch die Schule betroffenen Personen fühlen wir uns auch an unserer Schule besonders verpflichtet.
Zu Einwilligungen
Datenschutz bedeutet, dass Daten von Personen nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn es eine Erlaubnis dazu gibt. Man bestimmt in der Regel selbst, welche Daten man von sich preisgeben möchte. Hier spricht man von einer „Einwilligung“.
Jedoch gibt es auch Ausnahmen. Auch über Gesetze kann festgelegt werden, dass Personen bestimmte Daten preisgeben müssen. Für die Schule bestimmt in der Regel das Schulgesetz, dass Daten von Lehrkräften, Schüler:innen und deren Eltern ohne Einwilligung verarbeitet werden dürfen. Dort ist auch festgelegt, um welche Daten es sich handelt. Es liegt auf der Hand, dass eine Lehrkraft nicht um Einwilligung bitten muss, um zu erfahren, wie ihre Schüler:innen heißen.
Daten wie Foto- oder Videoaufzeichnungen werden vom Schulgesetz jedoch nicht erfasst. Wenn Lernende z. B. im Unterricht ein Erklärvideo erstellen und dazu vor der Kamera stehen, kleine Fotos von Schüler:innen für digitale Sitzpläne verwendet werden sollen oder das Foto einer Schülerin auf der Schulhomepage veröffentlicht werden soll, ist die Einwilligung der Betroffenen oder von deren Eltern erforderlich. Liegt diese Einwilligung nicht vor, darf die Schule diese Daten nicht verarbeiten.
Zu Datenschutzerklärungen
Einwilligungen sind nur dann wirksam, wenn sie u. a. freiwillig erteilt werden, erteilte Einwilligungen widerrufbar sind und die Betroffenen über die vorgesehenen Datenverarbeitungen informiert sind. Die Informiertheit wird in der Regel über die Bereitstellung sogenannter „Datenschutzerklärungen“ hergestellt. Auch unsere Schule steht eine Datenschutzerklärung bereit. Diese informiert ausführlich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben darüber, auf welcher rechtlichen Grundlage die Schule Daten verarbeitet, wer Zugriff auf die Daten hat, an wen Daten ggf. weitergegeben werden oder wann die Schule Daten wieder löscht. Auch über Ihre Rechte klärt die Datenschutzerklärung auf. Die Datenschutzerklärung findet sich auf der Schulhomepage. Gerne können sich Interessierte und Betroffene auch ein ausgedrucktes Exemplar im Schulsekretariat abholen.