Datenschutz im Schulalltag

Datenschutz und Datenverarbeitung

am Gymnasium Arnoldinum

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wir bitten Sie darum, der Schule die Einwilligung zu erteilen, bestimmte Daten Ihres Kindes verarbeiten zu dürfen. Doch weshalb sollten Sie die Einwilligungserklärung unterzeichnen und damit der Schule freiwillig Daten Ihres Kindes zur Verfügung stellen?

Die folgenden Seiten werden

  • Ihnen verdeutlichen, welche Vorteile Ihr Kind durch die Datenpreisgabe hat.
  • aufzeigen, wie die schulischen Abläufe von den Daten profitieren.
  • Sie grundsätzlich über die Medienarbeit der Schule informieren.
Ihre Daten sind eine Leihgabe an die Schule. Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie aktiv zur Gestaltung unserer Schule bei. Als Verantwortliche:r für die Belange des Datenschutzes an der Schule versichere ich Ihnen, dass die erhobenen Daten ausschließlich für die angegebenen schulischen Zwecke verwendet werden. Bitte sprechen Sie mich oder die Lehrkräfte an, wenn Sie Fragen haben oder noch unsicher sind.

Wir hoffen, dass wir mit den folgenden Beispielen zeigen können, dass sich Ihre Einwilligung lohnt. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Rogge (Schulleiterin)

Datenschutz und Datenverarbeitung

Medienarbeit der Schule

Medien sind ein wichtiger Bestandteil des Lernens (s. Leitbild und Medienkonzept der Schule). Sie dienen der Vermittlung von Inhalten, z. B. durch Lesen von Texten, Ansehen von Bildern und Videos oder Anhören von Musik. Zur Medienarbeit zählt aber nicht allein das reine Konsumieren, sondern auch das aktive Gestalten und Produzieren von Medien. Deshalb möchten wir, dass die Schüler:innen im Unterricht selbst Fotos, Videos oder Tonaufnahmen erstellen können und diese dann z. B. für (digitale) Bücher, Animationen, Erklärfilme oder Präsentationen verwenden. Sie erfahren, wie Medien entstehen und welche Wirkung sie haben können und lernen, sicher mit Daten umzugehen und die Rechte anderer zu wahren. Dies sind Aspekte von Medienkompetenz, eine der Schlüsselkompetenzen im digitalen Zeitalter.

Für die Erstellung und unterrichtliche Verwendung insbesondere von Foto- und Videoaufzeichnungen, auf denen Ihr Kind zu sehen ist, ist Ihre Einwilligung erforderlich.

Präsentation selbst erstellter Medien

Die im unterrichtlichen Kontext erstellten Aufnahmen verbleiben in der Lerngruppe. Als Eltern haben Sie aber sicher Interesse daran, zu sehen, was Ihr Kind im Unterricht produziert hat. Die vielseitigen Aktivitäten möchten wir gern teilen, z. B. durch Präsentation auf einem Elternabend oder im Rahmen einer Ausstellung in der Schule.

Um die im Unterricht erstellten Produkte, auf denen Ihr Kind erkennbar ist, außerhalb des Unterricht präsentieren zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung.

IT-Systeme, Programme und Apps

Die Schule nutzt IT-Systeme, Programme und Apps für die schulinterne Organisation, aber ebenso im unterrichtlichen Kontext, z. B. um Medienprodukte zu erstellen, die Schüler:innen individuell zu fördern, Rückmeldungen einzuholen oder Informationen oder Materialien bereitzustellen. Auf manche der Systeme kann auch von zuhause aus zugegriffen werden. Einige der Angebote sind von der Schule lizensiert und unter Mitwirkung der Schulkonferenz eingeführt, andere sind lizenz- und kostenfrei verfügbar. Um die Identität der Lernenden bei letztgenannten zu schützen, verwendet die Schule möglichst keine Daten, die auf die Nutzenden hinweisen. In der Regel werden dort keine Nutzerkonten angelegt oder Daten mit Personenbezug verarbeitet. Sollte dies jedoch sinnvoll sein, damit die Lehrkraft z. B. individuelles Feedback geben kann, werden die Nutzernamen verschleiert, also keine Klarnamen, sondern „Pseudonyme“ verwendet.

Auch für die Verwendung von Pseudonymen für Ihr Kind (z. B. „Schueler*1“, „lis.mue“) bitten wir um Ihre Einwilligung.

Erläuterung nach Datenverarbeitung

Ihre Einwilligung zur Unterstützung einer zeitgemäßen Weiterentwicklung von Unterricht

Videoaufzeichnungen des Unterrichtsgeschehens im Rahmen der Lehreraus- und -fortbildung

Bestandteil einer zeitgemäßen, professionellen Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in NRW sind Methoden, bei denen die Lehrkräfte anhand von Videoaufzeichnungen des von ihnen durchgeführten Unterrichts ihr eigenes Handeln reflektieren, um darüber ein tieferes Verständnis ihrer Lehr- und Lernüberzeugungen zu erlangen. Die Vorgaben der Lehrerausbildung an Schulen fordern diese Professionalisierung vor dem Hintergrund der Digitalisierung und der besonderen Erwartungen des 21. Jahrhunderts.

Die Analyse des erteilten Unterrichts mittels der Videoaufzeichnungen unterstützt die Lehrkräfte dabei, Unterricht in professioneller Weise wahrzunehmen und zu gestalten, d. h. lernrelevante Ereignisse während des Unterrichts zu erkennen, angemessen zu deuten sowie lernförderliche Entscheidungen für das eigene Unterrichtshandeln zu treffen. Zudem wird damit eine Kultur des Feedbacks mit anderen Lehrkräften und Experten gefördert, denn auch der Unterricht von ausbildenden Fachleitungen und Moderierenden wird auf die genannte Weise analysiert.

Im Fokus steht immer die unterrichtende Lehrkraft, ihr Handeln und ihr Reagieren in dem von ihr erteilten Unterricht im Kontext ihrer Aus- und Fortbildung. Die Analyse der Videoaufzeichnungen dient niemals der Nachprüfung von Leistungen oder der Dokumentation des Verhaltens von Schüler:innen. Das bedeutet, dass die Aufzeichnungen in der Schule nicht auf Lehrerkonferenzen zur Findung von Noten, nicht auf Klassenkonferenzen zur Konfrontation mit Fehlverhalten und auch nicht für sonstige Verfahren eingesetzt werden, die auf die abgebildeten Schüler:innen abzielen.

Verarbeiten pseudonymisierter Daten im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen und Befragungen

Schulen nehmen an wissenschaftlichen Untersuchungen teil. Dies dient dazu, den aktuellen Stand des Bildungssystems zu messen und aus den Ergebnissen Schlüsse für zukünftige Entscheidungen zu treffen. Untersuchungen können in Form von Fragebögen, Interviews oder durch einfache Beobachtungen stattfinden. In der Regel werden die Untersuchungen anonym vorgenommen, manchmal werden den Teilnehmenden jedoch auch Nummern vergeben, um bei einer erneuten Befragung den Bezug zu einem vorhergehenden Fragebogen oder Interview herstellen zu können. Die betroffenen Personen bleiben dabei anonym, niemand kann – oder will sogar – Rückschlüsse auf die befragten Personen ziehen.

Ihre Einwilligung für eine zeitgemäße Gestaltung von Unterricht
Erstellen von Audio-, Foto- und Videoaufnahmen im Unterricht für den Unterricht

Ein wichtiger Teil der Medienarbeit an unserer Schule besteht in der Gestaltung eigener Medien: Fotos, Videos oder Audios entstehen in unterschiedlichen Fächern und werden in Produkten wie (digitalen) Büchern, Animationen, Erklärfilmen oder Präsentationen genutzt.

So lernen die Schüler:innen, Informationen zu recherchieren, zu strukturieren sowie anschließend in zielführender Weise in digitalen Medien aufzubereiten, zu präsentieren und ggf. zu veröffentlichen. So erarbeiten sich die Lernenden mediale Kompetenzen, erwerben Medienkompetenz und verstehen wichtige Prinzipien der digitalen Welt.

Fotos, Videos und Audios, die im Unterricht erstellt werden, bleiben auch im Unterricht. Ohne Einwilligung werden Aufnahmen nicht außerhalb des Klassenraumes veröffentlicht.

Fotos

Kinder und Jugendliche werden sozialisiert in einer Welt der Bilder. Die besondere Sprache von Bildern erhält in der Medienwelt eine immer größere Bedeutung. Während die Presse Fotografien informierend einsetzt, sind sie auf Social-Media-Plattformen Ausdruck von Persönlichkeit.

Die (teils bewusste) Manipulation von Bildern können Lernende nur nachvollziehen, wenn sie sich selbst mit Bildern und der Bildsprache beschäftigen. Deshalb ist sowohl das „Lesen“ von Bildern wie auch das eigene Gestalten von Bildern ein wichtiger Baustein der Lehrpläne.

Die meisten Fotos, welche die Schüler:innen aufnehmen, stellen Dinge dar, mit denen sie sich beschäftigen. Es kann aber auch sinnvoll sein, dass sie selbst im Bild zu sehen sind, allein oder mit anderen, fotografiert von Mitschülerinnen, Mitschülern oder den unterrichtenden Lehrkräften.

Die Aufnahmen verwenden die Schüler:innen dann in ihren Projekten und gestalten damit (digitale) Bücher, Plakate oder Präsentationen. Das meiste wird im digitalen Klassenraum genutzt, manches ausgedruckt, etwa für Plakate, Wandzeitungen oder einen Steckbrief.

Darüber hinaus nutzen wir zur Unterstützung der Klassenorganisation Fotos der Lehrenden und Lernenden z. B. für Klassenübersichten oder für Sitzpläne. Die dazu einmal im Jahr erstellten Fotos werden nur für diese internen Zwecke verwendet und spätestens zum Ende eines Schuljahres gelöscht.

Videoaufnahmen

Videos üben auf Heranwachsende eine besondere Faszination aus. Diese Begeisterung möchten wir im Unterricht nutzen. Dabei geht es uns nicht nur um das rein informative Anschauen, das Konsumieren von Filmclips. Wir möchten, dass sich die Schüler:innen aktiv mit der Filmproduktion auseinandersetzen und selbst Lerninhalte in Videos umsetzen – vor und hinter der Kamera. In Sketchen, Interviews, Erklärvideos mit Greenscreen- oder StopMotion-Technik zeigen sie, was sie können. Das eigene Erklären fördert in besonderem Maße das eigene Verstehen.

Im Sportunterricht unterstützen Videoaufnahmen, ein Bewusstsein für Bewegungen zu entwickeln und bieten Hilfestellung, Bewegungen zu korrigieren.

Audioaufnahmen

Wie Bilder oder Videos lassen sich auch Tonaufnahmen gewinnbringend im Unterricht einsetzen. Wir nutzen sie z. B. im Deutsch- und Fremdsprachenunterricht. Wir möchten, dass Tonaufnahmen nicht nur konsumiert, sondern auch selbst erstellt werden, um sie für das eigene und das gemeinsame Lernen zu nutzen.

Lernende nehmen sich selbst z. B. zur Verbesserung ihrer Aussprache auf oder erstellen mit ihren Mitschülerinnen Hörspiele, Interviews und Dialoge. Über eine Tonaufnahme können Lernende auch Erklärungen zu Texten, Bildern und ihren Lösungen geben.

IT-Systeme, Anwendungen und Apps ohne schulweite Lizensierung

Einige Anwendungen, die an der Schule genutzt werden, wurden nicht als Schullizenz erworben, sondern sind lizenz- und kostenfrei nutzbar. Solche Anwendungen werden so genutzt, dass die Identität der Betroffenen gegenüber den Anbietern nicht bekannt ist. Meist sind für die Nutzung auch gar keine Daten mit Personenbezug erforderlich. Sollte es jedoch sinnvoll sein, dass die Lernenden ein persönliches Nutzerkonto besitzen, z. B. um von der Lehrkraft individuelle Rückmeldungen zu erhalten, werden die Nutzernamen verschleiert. Das bedeutet, dass keine Klarnamen verwendet werden, sondern sogenannte „Pseudonyme“, z. B. „schueler*1“ oder „lis.mue“. Die Lehrkraft kann von den Pseudonymen auf einzelne Lernende schließen, die Anbieter wissen jedoch nicht, wer sich hinter den Pseudonymen verbirgt. Zudem wird der Umgang mit eigenen, persönlichen Daten explizit im Unterricht thematisiert und die Lernenden werden sensibilisiert, möglichst keine oder nur unverfängliche Daten in diesen freien Systemen bereitzustellen.

An unserer Schule kommen beispielsweise die folgenden freien Systeme zum Einsatz:

digitale Pinnwand: Über diese Anwendung stellen wir Material zur Verfügung, organisieren Projekte oder arbeiten gemeinsam an Texten. Die Schüler:innen besitzen keine eigenen Nutzerkonten, sondern werden per QR-Code oder Link auf eine Pinnwand eingeladen. Die Pinnwand ist besonders anschaulich und ermöglicht auf sehr einfache Art und Weise ein gemeinsames Arbeiten. Liken, Kommentieren, Sammeln – wichtige Prinzipien der digitalen Welt werden hier im unterrichtlichen Kontext sinnvoll genutzt und reflektiert eingesetzt.

Multimediales Buch Online: Mit dieser Anwendung können von den Lernenden selbst multimediale Bücher erstellt werden. Es werden z. B. Dinge in Wort, Bild und Ton vorgestellt, Texte vorgelesen und mit – lizenzfreier – Musik unterlegt. Die Lehrperson kann die Bücher einsehen und individuelle Unterstützungen für die Weiterarbeit geben. Die erforderlichen Nutzerkonten werden ohne Klarnamen angelegt.

Ihre Einwilligung für die individuelle Nutzung der schulischen Systeme
 
Hinweis:

Nach Beschluss der Schulkonferenz wurden die hier aufgeführten schulinternen Systeme verpflichtend für die Schule eingeführt. Entsprechend ist eine Einwilligung durch die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte nicht (mehr) notwendig. Unabhängig davon möchten wir sie hier über die Nutzung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ausführlich informieren.

IServ

Als technische Basis-Infrastruktur für digitale Kommunikation, Organisation und Dateiverwaltung, als pädagogische Lernplattform, als Messenger sowie für Videokonferenzen nutzen wir an unserer Schule die vom Träger bereitgestellte Plattform IServ. Die Angebote werden pädagogisch eingeführt und begleitet.

Die Einführung des Systems wurde unter Beteiligung und mit Zustimmung der Schulkonferenz vorgenommen. Die Schule trägt mit dem Einsatz dieser Plattform wesentlich dazu bei, die Nutzung digitaler Medien unter Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu gewährleisten.

Zur weiteren Information zu IServ verweisen wir auf folgende Dokumente:

WebUntis

Am Gymnasium Arnoldinum nutzen Schüler:innen , Eltern und Lehrkräfte WebUntis als digitalen Stunden- und Vertretungsplan. Zudem dient WebUntis als digitales Kurs- und Klassenbuch, d.h es werden Unterrichtsinhalte, Hausaufgaben, Absenzen, Klassen- und Klausurtermine damit verwaltet. Damit das möglich ist, werden auch personenbezogene Daten der Benutzer verarbeitet, von der Schule und von [WebUntis GmbH/ PEDAV].

Für genauere Informationen zur Datenverarbeitung in WebUntis lesen Sie bitte:

Die Einführung des Systems wurde unter Beteiligung und mit Zustimmung der Schulkonferenz vorgenommen.

Arnoldinum-Serviceportal

Beim Arnoldinum-Serviceportal handelt es sich um ein webbasiertes System zur Abbildung einiger schultypischer Anwendungen, die mit den anderen schulinternen Systemen oder der Schulverwaltung nicht oder nicht hinreichend abgebildet werden können. Je nach Anwendnung müssen hier in beschränktem Maße auch personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Folgende Module verarbeiten personenbezogene Daten von Schüler:innen:

  • Das Elternsprechtagsmodul dient Eltern und Schule zur Organisation der Elternsprechtage. Hier können Lehrende zum Beispiel ihre Gesprächsangebote spezifizieren, Termine an bieten oder Eltern gezielt über individuelle Gesprächsbedarfe informieren. Eltern planen und vereinbaren hier gezielt Ihre Gesprächstermine mit den Lehrenden. Die Nutzung dieses Moduls ist für die Eltern freiwillig, sie können ohne Einschränkung auch weiterhin Termine persönlich mit den Lehrenden vereinbaren.
  • Beim DiDe-Modul handelt es sich um eine datenbankbasierte Anwendnung zur internen Erfassung und Verwaltung der entliehenen bzw. durch die Schule oder Träger zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräte.
  • Beim DiMa-Modul handelt es sich um eine eine datenbankbasierte Anwendnung zur internen Erfassung und Verwaltung der Verstöße gegen die Bring-Your-Own-Device-Regelungen. Wenn z.B. Schüler:innen der Sekundarstufe I smarte Geräte (Smartphones, smarte Wearables etc.) in Betrieb nehmen und dabei gegen die BYOD-Regel verstoßen, wird dies hier erfasst. Zudem werden Verstoße der jeweils letzten 18 Monate in der Form ausgewertet, dass bei Überschreitung festgelegter Schwellenwerte automatisch die Klassenleitungsteams per Email benachrichtigt werden.
  • Das Ticketsystem erlaubt es schulfremden Personen (Personen, die als Schüler, Eltern oder Lehrende nicht erfasst sind) sich zu Angeboten der Schule verbindlich anzumelden. Das können z.B. Kulturveranstaltungen, Schnupperunterricht für Viert- oder Zehnklässler oder Termine zu Anmeldegesprächen sein. Zu diesem Modul gibt es eine eigene datenschutzrechtliche Information.

Download:
Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 DS-GVO zum Arnoldinum-Serviceportal
Die Einführung des Systems wurde unter Beteiligung und mit Zustimmung der Schulkonferenz vorgenommen.

Ihre Einwilligung für die Präsentation der Schule und des Schullebens
Dokumentation des Schullebens

In der Schule finden vielseitige Aktivitäten statt: Unser traditioneller Arnoldi-Tag, Tage der Offenen Tür, Schul- und Studienfahrten, Projekte, Wettbewerbe, Veranstaltungen u. v. m. – unsere Schule ist lebendig. Dieses möchten wir auch gerne teilen.

Im Rahmen der Dokumentation des Schullebens veröffentlichen wir bisweilen Fotos und Videos z. B. auf unserer Homepage oder in der Schülerzeitung. Bei ausgewählten Aufnahmen sind ggf. vorhandene Personen Teil einer Menge mit anderen Personen und nur „Beiwerk“, Einzelpersonen stellen also nicht das Hauptmotiv dar. Im Sinne unserer besonderen Verantwortung für die Persönlichkeitsrechte bitten wir jedoch auch hier um Einwilligung in die Veröffentlichungen solcher „Panoramaaufnahmen“.

Eine anlassbezogene Einwilligung holen wir in jedem Fall gesondert ein, wenn einzelne Personen das Hauptmotiv eines für eine Veröffentlichung vorgesehenen Bildes oder Videos sind und ggf. mit Namen genannt werden sollen.

Ihre Einwilligung für eine aktive Elternarbeit
 
Präsentation im engeren Umfeld der Schulgemeinde

Die Schüler:innen sind stolz auf ihre selbst gestalteten Produkte wie Fotos, Videos oder Audios. Und auch die Eltern und die Schulgemeinde haben Interesse an dem, was die Lernenden schaffen. Wir möchten Ihnen sehr gern die Möglichkeit geben, einen Einblick in die Produkte der Schüler:innen zu erhalten, die Fotos, Tonaufnahmen, Videos und Medien, die im Unterricht erstellt wurden und auf denen die Lernenden zu sehen oder zu hören sind. Denken Sie z. B. an Elternabende oder Ausstellungen zu Projekten in der Schule.

Damit die genannten Produkte, auf denen Ihr Kind erkennbar ist, den Unterrichtsrahmen verlassen dürfen und im genannten engeren Rahmen der Schulgemeinde präsentiert werden können, bitten wir um Ihre Einwilligung.

Weitergeben von Audio-, Foto-, Videoaufnahmen auf Datenträger oder per Download

Vielleicht möchten Sie und Ihr Kind einige der produzierten Medien oder Fotos bzw. Videos auch gern zu Hause zur Verfügung haben. Wir stellen sie Ihnen gern auf einem Datenträger oder per Download zur Verfügung. Die Aufnahmen dienen dabei nur dem privaten Gebrauch und wir weisen die Empfänger bei der Bereitstellung explizit noch einmal darauf hin, dass eine erneute Weitergabe an Dritte (Verwandte wie Bekannte) sowie eine weitere Veröffentlichung z. B. über WhatsApp, Instagram oder Facebook nicht zulässig ist.

Damit wir die genannten Produkte, auf denen Ihr Kind erkennbar ist, an Sie und die Eltern der Klassengemeinschaft Ihres Kindes weitergeben dürfen, bitten wir um Ihre Einwilligung.

Weitergeben von Kontaktdaten an die Teilnehmenden der jeweiligen Klassenpflegschaft

Uns ist es ein Anliegen, dass die Klassengemeinschaft auch die Eltern einbezieht und diese sich untereinander erreichen, austauschen und auch unterstützen können.

Um Ihre Kontaktdaten, z. B. Adresse, Telefonnummer oder Ihre Mailadresse an die Eltern der Klassengemeinschaft Ihres Kindes weitergegeben zu dürfen, bitten wir um Ihr Einverständnis.

Ein wenig Hintergrundwissen

Zum Datenschutz

„Datenschutz“ bedeutet „Informationelle Selbstbestimmung“ und ist ein Grundrecht. Daten werden in vielen Bereichen des Schullebens verarbeitet: im Unterricht wie in der Schulverwaltung.

Einerseits hat Schule die Aufgabe, Kinder und Jugendliche für einen selbstbestimmten, verantwortungsvollen Umgang mit Ihren persönlichen Daten zu sensibilisieren, andererseits besteht die Herausforderung, die Daten von Schüler:innen sowie Lehrkräften in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben der Schulgesetzgebung, dem Landesdatenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung zu verarbeiten. Dem Datenschutz und damit dem Schutz der von Datenverarbeitungen durch die Schule betroffenen Personen fühlen wir uns auch an unserer Schule besonders verpflichtet.

Zu Einwilligungen

Datenschutz bedeutet, dass Daten von Personen nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn es eine Erlaubnis dazu gibt. Man bestimmt in der Regel selbst, welche Daten man von sich preisgeben möchte. Hier spricht man von einer „Einwilligung“.

Jedoch gibt es auch Ausnahmen. Auch über Gesetze kann festgelegt werden, dass Personen bestimmte Daten preisgeben müssen. Für die Schule bestimmt in der Regel das Schulgesetz, dass Daten von Lehrkräften, Schüler:innen und deren Eltern ohne Einwilligung verarbeitet werden dürfen. Dort ist auch festgelegt, um welche Daten es sich handelt. Es liegt auf der Hand, dass eine Lehrkraft nicht um Einwilligung bitten muss, um zu erfahren, wie ihre Schüler:innen heißen.

Daten wie Foto- oder Videoaufzeichnungen werden vom Schulgesetz jedoch nicht erfasst. Wenn Lernende z. B. im Unterricht ein Erklärvideo erstellen und dazu vor der Kamera stehen, kleine Fotos von Schüler:innen für digitale Sitzpläne verwendet werden sollen oder das Foto einer Schülerin auf der Schulhomepage veröffentlicht werden soll, ist die Einwilligung der Betroffenen oder von deren Eltern erforderlich. Liegt diese Einwilligung nicht vor, darf die Schule diese Daten nicht verarbeiten.

Zu Datenschutzerklärungen

Einwilligungen sind nur dann wirksam, wenn sie u. a. freiwillig erteilt werden, erteilte Einwilligungen widerrufbar sind und die Betroffenen über die vorgesehenen Datenverarbeitungen informiert sind. Die Informiertheit wird in der Regel über die Bereitstellung sogenannter „Datenschutzerklärungen“ hergestellt. Auch unsere Schule steht eine Datenschutzerklärung bereit. Diese informiert ausführlich und gemäß den gesetzlichen Vorgaben darüber, auf welcher rechtlichen Grundlage die Schule Daten verarbeitet, wer Zugriff auf die Daten hat, an wen Daten ggf. weitergegeben werden oder wann die Schule Daten wieder löscht. Auch über Ihre Rechte klärt die Datenschutzerklärung auf. Die Datenschutzerklärung findet sich auf der Schulhomepage. Gerne können sich Interessierte und Betroffene auch ein ausgedrucktes Exemplar im Schulsekretariat abholen.

Zum Einwilligungsprozess

Um die Einwilligung selbst möglichst einfach zu halten, wurde ein kompaktes Dokument gestaltet. Auf diesem Dokument erteilen Sie durch Ihre Unterschrift Ihre Einwilligung in die freiwilligen Datenverarbeitungen.